Kurzinformation


S T I F T U N G
Dokumentation
der Jugendbewegung

Sitz der Stiftung:
Archiv Burg Ludwigstein
37214 Witzenhausen

Die Zwecke unserer Stiftung (steuerrechtlich gesehen)

Zweck der Stiftung (Auszug aus der Stiftungsverfassung)

§ 2 Stiftungszweck (Ausschnitt)

(3) Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Dokumentation und Erforschung der deutschen Jugendbewegung als bedeutender kultureller und gesellschaftlicher Bewegung. Zweck der Stiftung ist außerdem die Pflege und Förderung des in die Landesliste national wertvoller Archive und Sammlungen aufgenommenen Archivs der deutschen Jugendbewegung als Kulturgut.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Ergänzung der Bestände des Archivs (Bibliothek, Akten, Nachlässe, Sammlungen und Kunstwerke), ihre Erschließung und Nutzbarmachung für die Forschung, ferner durch die Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Projekten und Publikationen des Archivs sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte, die sich mit dem Themenkreis Jugendbewegung und ihren kulturellen und gesellschaftlichen Auswirkungen befassen.

Vergabe von Stiftungsmitteln

(4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung. Näheres ergibt sich aus den Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln.

Stiften und / oder Spenden

§ 3 Stiftungsvermögen, Spenden (Ausschnitt aus der Stiftungsverfassung)

(1) Das Vermögen der Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
(3) Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen der Stifter oder Dritter erhöht
werden.
(4) Der Stiftung ausdrücklich als Spenden zugewandte Mittel fließen nicht dem Vermögen der Stiftung zu. Sie sind gemäß § 2, Ziff. 3, Abs. 2 (Stiftungszweck) einzusetzen.

Zur Gemeinnützigkeit der Stiftung

Wir sind wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke sowie besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke, nämlich einer Förderung der Pflege und der Erhaltung von Kulturwerten, durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Kassel - Goethestraße, StNr. 026 250 66476 - K14, vom 07. April 2003 für das Jahr 2002 nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Über uns zugewandte Mittel zur Aufstockung des Stiftungsvermögens oder als Spende werden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.

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